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NIS-2 Anforderungen für Unternehmen: Was Sie jetzt wissen müssen

NIS-2 Anforderungen für Unternehmen: Was Sie jetzt wissen müssen

Mit der neuen NIS-2 Richtlinie verschärft die Europäische Union die Vorgaben für die Cybersicherheit. Ab Oktober 2024 sind Unternehmen und Organisationen in der EU verpflichtet, strengere Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Infrastrukturen zu implementieren. Die NIS-2 Anforderungen zielen darauf ab, die Resilienz kritischer Systeme gegen wachsende Cyber-Bedrohungen zu verbessern und die Sicherheit in der gesamten EU zu stärken. In diesem Blogbeitrag erklären wir, was die wichtigsten NIS-2 Anforderungen sind und wie Sie Ihr Unternehmen darauf vorbereiten können.

NIS 2 Anforderungen fuer Unternehmen fuer KRITIS Betreiber

Was ist die NIS-2 Richtlinie?

Die NIS-2 Richtlinie (Netz- und Informationssicherheit) ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 und erweitert deren Geltungsbereich erheblich. Unternehmen in den Bereichen Energie, Transport, Gesundheit, Finanzen und anderen kritischen Sektoren sind direkt von den neuen NIS-2 Anforderungen betroffen. Doch auch zahlreiche mittlere und große Unternehmen anderer Branchen müssen sich anpassen, da die Schwellenwerte für betroffene Organisationen niedriger angesetzt werden.

Die wichtigsten NIS-2 Anforderungen für Unternehmen

Unternehmen müssen eine Reihe von Maßnahmen umsetzen, um die Anforderungen der NIS-2 Richtlinie zu erfüllen. Hier sind die zentralen Punkte:

1. Risikomanagement und Sicherheitsmaßnahmen

Die NIS-2 Richtlinie fordert ein robustes Risikomanagementsystem, das Cybersicherheitsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert. Dies umfasst unter anderem:

  • Implementierung technischer Maßnahmen wie Firewalls, Intrusion Detection Systems (IDS) und Verschlüsselung.
  • Ein effektives Patch-Management zur Schließung von Sicherheitslücken.
  • Sicherstellung der physischen und virtuellen Sicherheit von IT-Systemen.
 

2. Meldung von Sicherheitsvorfällen

Ein wesentlicher Bestandteil der NIS-2 Anforderungen ist die frühzeitige Erkennung und Meldung von Sicherheitsvorfällen. Unternehmen müssen:

  • Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung an die zuständigen Behörden melden.
  • Innerhalb von 72 Stunden einen umfassenden Bericht über die Art des Vorfalls und die ergriffenen Maßnahmen vorlegen.
 

3. Schulungen und Sensibilisierung

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult und über aktuelle Cybersicherheitsrisiken informiert werden. Dazu gehören:

  • Regelmäßige Schulungen zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins.
  • Spezielle Schulungsprogramme für IT-Teams, um auf dem neuesten Stand der Bedrohungslandschaft zu bleiben.
 

4. Business Continuity und Disaster Recovery

Um den Geschäftsbetrieb auch während eines Cyberangriffs aufrechtzuerhalten, fordert die NIS-2 Richtlinie die Einführung von Notfallplänen. Dazu gehören:

  • Strategien zur Gewährleistung der Geschäftskontinuität (Business Continuity Planning).
  • Regelmäßige Backups und Disaster-Recovery-Übungen, um den Schaden durch Sicherheitsvorfälle zu minimieren.
 

5. Sicherheit der Lieferkette

Die NIS-2 Richtlinie legt besonderen Wert auf die Sicherheit in der Lieferkette. Unternehmen müssen die Sicherheitsstandards ihrer Partner und Dienstleister regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass diese den NIS-2 Anforderungen entsprechen.

6. Governance und Compliance

Um die Einhaltung der NIS-2 Anforderungen sicherzustellen, müssen Unternehmen klare Zuständigkeiten festlegen und regelmäßig überprüfen, ob alle Vorschriften eingehalten werden. Dies umfasst:

  • Die Ernennung eines Teams oder einer Person, die für die Einhaltung der NIS-2 Richtlinie verantwortlich ist.
  • Regelmäßige interne Audits und Überprüfungen der Sicherheitsmaßnahmen.

Was passiert bei Nichteinhaltung der NIS-2 Anforderungen?

Die NIS-2 Richtlinie verschärft nicht nur die Sicherheitsanforderungen, sondern auch die Sanktionen bei Nichteinhaltung. Unternehmen, die die NIS-2 Anforderungen nicht erfüllen, drohen empfindliche Geldstrafen. Zudem müssen sie mit Rufschäden und möglichen rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn ein Sicherheitsvorfall auf mangelnde Sicherheitsvorkehrungen zurückzuführen ist.

Wie können Unternehmen die NIS-2 Anforderungen umsetzen?

Die Umsetzung der NIS-2 Anforderungen kann für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Es erfordert eine umfassende Überprüfung und Anpassung der bestehenden IT-Infrastruktur, Sicherheitsrichtlinien und -prozesse. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können:

Analyse der aktuellen Sicherheitslage: Führen Sie eine gründliche Sicherheitsbewertung durch, um Schwachstellen in Ihren Systemen zu identifizieren.

Risikomanagement aufbauen: Entwickeln Sie ein umfassendes Risikomanagementsystem, das Cybersicherheitsrisiken proaktiv angeht.

Incident Response Plan: Stellen Sie sicher, dass Sie einen klaren Plan für die Erkennung und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen haben.

Partner und Lieferanten einbinden: Arbeiten Sie eng mit Ihren Lieferanten und Dienstleistern zusammen, um sicherzustellen, dass auch diese den NIS-2 Anforderungen entsprechen.

NIS-2 Anforderungen Risiken & Chancen für Unternehmen

Die NIS-2 Anforderungen stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen, aber auch vor die Chance, ihre Cybersicherheitsstrategien grundlegend zu verbessern. Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur gesetzliche Vorschriften erfüllen, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Partnern stärken.

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Wer ist von der NIS-2 Richtlinie betroffen?

Die NIS-2 Richtlinie hat ihren Geltungsbereich im Vergleich zur ursprünglichen NIS-Richtlinie deutlich erweitert. Die neuen Vorgaben gelten nicht mehr nur für kritische Infrastrukturen, sondern betreffen eine viel breitere Palette von Unternehmen und Organisationen in der gesamten EU. Ziel ist es, die Cybersicherheit in allen wichtigen Sektoren zu erhöhen und eine gemeinsame Sicherheitsbasis zu schaffen. Hier ist ein Überblick darüber, welche Unternehmen von den NIS-2 Anforderungen betroffen sind:

1. Kritische Infrastrukturen

Wie bereits bei der ersten NIS-Richtlinie stehen Unternehmen, die als „Betreiber kritischer Infrastrukturen“ (CI) gelten, weiterhin im Fokus der NIS-2 Richtlinie. Diese umfassen Sektoren wie:

  • Energie: Stromerzeuger, Gaslieferanten und Netzbetreiber.
  • Transport: Betreiber von Flughäfen, Häfen, Eisenbahnen und Straßentransportunternehmen.
  • Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Laboratorien und Pharmaunternehmen.
  • Finanzwesen: Banken, Börsen und Zahlungsdienstleister.
  • Trinkwasserversorgung: Betreiber von Wasserversorgungsnetzen und Kläranlagen.
 

2. Wichtige Sektoren

Neben den kritischen Infrastrukturen umfasst die NIS-2 Richtlinie auch zahlreiche wichtige Sektoren, die bisher nicht in gleichem Maße reguliert waren. Unternehmen aus diesen Sektoren sind nun ebenfalls verpflichtet, die strengen Cybersicherheitsanforderungen zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

  • Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): Anbieter von Cloud-Diensten, Rechenzentren und Plattformdiensten wie soziale Netzwerke oder Suchmaschinen.
  • Post- und Kurierdienste: Unternehmen, die für den sicheren Transport von Daten und Waren verantwortlich sind.
  • Lebensmittelbranche: Unternehmen, die in der Produktion, Verarbeitung und Verteilung von Nahrungsmitteln tätig sind.
  • Hersteller bestimmter Produkte: Insbesondere solche, die für andere kritische Infrastrukturen essenziell sind (z. B. Elektronik- oder Maschinenbauunternehmen).
 

3. Digitale Dienstleister

Ein besonderer Fokus der NIS-2 Richtlinie liegt auf digitalen Dienstleistern, die eine entscheidende Rolle in der modernen Wirtschaft spielen. Unternehmen, die wesentliche IT- und Online-Dienste anbieten, müssen strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen. Betroffen sind u.a.:

  • Anbieter von Online-Marktplätzen und digitalen Plattformen.
  • Cloud-Service-Provider und Unternehmen, die IT-Infrastrukturen hosten oder verwalten.
  • Anbieter von DNS-Diensten und Netzwerkdiensten, die für die Funktionsweise des Internets zentral sind.
 

4. Mittlere und große Unternehmen

Eine wichtige Änderung gegenüber der ursprünglichen NIS-Richtlinie ist die Absenkung der Schwellenwerte für die betroffenen Organisationen. Unter die NIS-2 Anforderungen fallen nun auch viele mittlere und große Unternehmen, selbst wenn sie nicht als Betreiber kritischer Infrastrukturen gelten. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die:

  • Mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen.
  • Einen Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro haben.
 

Damit betrifft die NIS-2 Richtlinie nicht mehr nur große Konzerne, sondern auch eine Vielzahl kleinerer und mittelständischer Unternehmen (KMU), die bislang weniger stark reguliert waren.

 

5. Lieferketten und Drittanbieter

Ein wesentlicher Aspekt der NIS-2 Richtlinie ist die Stärkung der Cybersicherheit in der gesamten Lieferkette. Unternehmen, die mit kritischen oder wichtigen Sektoren zusammenarbeiten, müssen sicherstellen, dass auch ihre Dienstleister und Zulieferer hohe Sicherheitsstandards einhalten. Dies betrifft zum Beispiel:

  • IT-Dienstleister und Systemintegratoren, die Sicherheitslösungen für andere Unternehmen implementieren.
  • Zulieferer und Partner in der Produktion, Logistik oder in der IT-Infrastruktur.

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