HWS Logo

Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem soll es Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartner ermöglichen potenzielle Gesetzesverstöße, Verstöße gegen unsere internen Unternehmensrichtlinien, unseren Verhaltenskodex oder andere Unregelmäßigkeiten im Arbeitsumfeld vertraulich zu melden und damit einen Beitrag zu unserem Bestreben nach einem fairen und gesetzmäßigen Handeln leisten.

Hinweisgebersystem Circle HWS

Was könnEN SIE IN diesem System melden?

Hinweise können zu Verstößen gegen unseren Verhaltenskodex, zu Gesetzesverstößen oder anderen Missständen am Arbeitsplatz gegeben werden.
Dies umfasst alle Situationen, in denen Sie Bedenken hinsichtlich der Einhaltung unserer Unternehmensstandards, rechtlicher Bestimmungen oder anderer Aspekte des Arbeitsumfelds haben könnten.
Wir ermutigen Sie dazu, alle Verstöße zu melden, um die Integrität und Einhaltung unserer Richtlinien sicherzustellen.

Verstöße, die gemeldet werden sollen, sind zum Beispiel:

Belästigung/Diskriminierung am Arbeitsplatz

Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz sind unangemessene Verhaltensweisen, die Personen aufgrund ihrer Eigenschaften benachteiligen. Das kann verbale Belästigung, unfaire Behandlung oder andere negative Handlungen aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder anderen persönlichen Merkmalen sein. Solche Taten können ein belastendes Arbeitsklima schaffen und die Betroffenen beeinträchtigen.

Verstöße gegen den Datenschutz und die Informationssicherheit bezeichnen Handlungen oder Vorfälle, bei denen die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit sensibler Informationen gefährdet wird. Diese Verstöße können unerlaubten Zugriff, Datenlecks, unsachgemäße Verwaltung oder andere Aktionen umfassen, die gegen Datenschutzbestimmungen und Sicherheitsrichtlinien verstoßen.

Verstöße gegen den Arbeits- und Umweltschutz bezeichnen Handlungen oder Situationen, die gegen Gesetze, Vorschriften oder Standards im Bereich des Arbeitsschutzes oder des Umweltschutzes verstoßen. Das können unzulässige Arbeitsbedingungen, mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen, Umweltverschmutzung oder andere Aktionen sein, die die Gesundheit der Mitarbeiter oder die Umwelt gefährden.

Unlautere Praktiken im Rechnungswesen beziehen sich auf betrügerische oder unethische Handlungen bei der Buchführung, Berichterstattung oder Finanzdokumentation eines Unternehmens. Das kann die Fälschung von Buchhaltungsunterlagen, das Verschleiern von finanziellen Fehlverhalten oder die bewusste Manipulation von Daten zur irreführenden Darstellung der finanziellen Lage umfassen. Solche Praktiken können rechtliche Konsequenzen haben, das Vertrauen der Investoren erschüttern und die Glaubwürdigkeit des Unternehmens beeinträchtigen.

Die Entwendung von Firmeneigentum bezieht sich auf die widerrechtliche Aneignung oder Nutzung von Besitztümern, Ressourcen oder geistigem Eigentum eines Unternehmens durch Mitarbeitende oder externe Parteien ohne Erlaubnis. Das kann die physische Entwendung von Gegenständen, wie Materialien oder Geräten, oder auch den Diebstahl von Daten, Ideen oder vertraulichen Informationen einschließen. Solche Handlungen stellen nicht nur einen Verstoß gegen das Vertrauen des Unternehmens dar, sondern können auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und das Betriebsklima negativ beeinflussen.

HWS Verhaltenskodex

Verhaltenscodex HWS Gruppe

Die Unternehmen der HWS Gruppe bekennen sich zu verantwortungsvoller Unternehmensführung, fairen Wettbewerb und zum gesetzmäßigen Handeln. Wir erwarten daher, dass alle unsere Beschäftigten sowie Geschäftspartner und Lieferanten unseren Code of Conduct uneingeschränkt einhalten. 

Unser Code of Conduct soll ein Leitfaden für alle Unternehmen der HWS Gruppe sein und gilt deshalb für alle Beschäftigten der Unternehmen der HWS Gruppe gleichermaßen. Im Einzelnen richtet er sich an die Geschäftsführung, die Führungskräfte und alle unseren Beschäftigten sowie an unsere Lieferanten und Geschäftspartner. Er begründet zum einen den Anspruch an uns selbst, den darin aufgeführten Werten und Grundsätzen gerecht zu werden und signalisiert zugleich nach außen ein verantwortungsvolles Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern, Kunden und unseren Beschäftigten.   

 

Was passiert nach IhRER Meldung?

Ihre Meldung wird – nach Wunsch auch anonym – vom unternehmensinternen Ansprechpartner entgegengenommen und geprüft. Haben wir genug Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten werden wir die notwendigen Maßnahmen einleiten. Während der Fallbearbeitung bleiben wir mit Ihnen über die Chatfunktion im Hinweisgeberportal in Kontakt, informieren Sie über den aktuellen Stand und das Ergebnis.

Unser Compliance-Beauftragter ist auch telefonisch und per Mail erreichbar.

+ 49 9161 6239 211
compliance@hws-gruppe.de

SICHERER Prozess HINWEISGEBERSYSTEM

Das Hinweisgebersystem steht allen Beschäftigten, Geschäftspartnern, Auszubildenden, Gästen und externen Partnern wie Kooperationspartnern und Lieferanten zur Verfügung.

Wir möchten über rechtswidriges Verhalten in unserem Unternehmen informiert werden, um solche Verhaltensweisen aufklären und abstellen zu können. Deshalb können Fehlverhalten oder Verstöße im Rahmen unseres Hinweisgebersystem geschützt gemeldet werden, ohne dass dem Hinweisgeber daraus ein Nachteil entsteht.

Der Hinweis wird intern geprüft und DSGVO-konform im Portal dokumentiert.

Übersicht HWS Gruppe Hinweisgeberportal

PRODUKTE

Erforschen Sie unsere Produktlinie, bestehend aus der fortschrittlichen IAM-Solution DoubleClue und unserer Mainframe-Emulation

HWS Sucht dich

Wir suchen laufend motivierte Talente, die unser Unternehmen mitgestalten möchten. Bei uns erwartet Sie anspruchsvolle Arbeit in der IT und eine dynamische, inklusive Firmenkultur

HWS auf einen Blick

Erfahren Sie, wer wir sind und was uns antreibt. Tauchen Sie ein und entdecken Sie unsere Leidenschaft für Technologie, Innovation und Exzellenz, made in Franken